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Kampf gegen die Straflosigkeit in Argentinien

Diskussionsveranstaltung mit
Laura Figueroa (Rechtsanwältin,  Argentinien)

Zeit:  Samstag, den 21.01.2006, 19:00 Uhr

Ort:   Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal
        Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Laura Figueroa arbeitet seit über 20 Jahren als Anwältin für die Aufklärung von Menschenrechtsverbrechen während der Militärdiktatur, speziell in der Provinz Tucumán. Sie wird von aktuellen Entwicklungen v.a. zum Fall des Lagers "El Arsenal" berichten.


veranstaltet von: amnesty international, FDCL


Politischer Kontext der Arbeit von Laura Figueroa

Nach dem Tod von Juan Domingo Perón in Juli 1974 übernahm dessen zweite Frau María Estela Martínez de Perón formell die Amtsgeschäfte. Als Reaktion auf die extreme Wirtschaftskrise 1975 kam es zu heftigen gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen in vielen Betrieben in Córdoba, Buenos Aires, Rosario, Tucumán, etc.. Die Regierung verabschiedete daraufhin das Notstandsrecht und verhängte den Ausnahmezustand.
Isabel Perón erklärte die Übernahme der Regierung der Provinz Tucumán, mit dem Ziel, die guevaristisch orientierte Guerilla ERP zu vernichten, und ließ die Provinz Tucumán durch die Armee unter Befehl von General Antonio Domingo Bussi abriegeln.
Bussi errichtete Lager und ließ die oppositionellen Kräfte verfolgen, verschleppen, schlagen, entführen oder ermorden. Es war der Anfang zu der sich ankündigenden Militärdiktatur, die sich ein Jahr später über das ganze Land ausbreitete und von 1976-1983 die Macht übernahm.
Im Dezember 1983 gewinnt Raúl Alfonsín die Präsidentschaftswahlen.
Nach Militärrebellionen und Putschdrohungen im Jahr 1987, verabschiedete die Regierung das Gesetz vom "Schlusspunkt des erzwungenen Gehorsams", wodurch die meisten, unter der Diktatur begangenen Straftaten, nicht mehr zu verfolgen waren.

Am 10.12.1983 wurde der Verein der Rechtanwälte für Menschenrechte in Tucumán (Asociación de Abogados por los Derechos Humanos de Tucumán) gegründet. Auf Initiative der Rechtsanwältinnen Laura E. Figueroa, Liliana Vitar und Alicia Noli schlossen sich in diesem Verein mehr als 22 RechtsanwältInnen zusammen. Ihr Ziel war die Untersuchung der Gewaltaktionen in Tucumán, um die Täter zu überführen und anzuklagen.
Bis 1987 konnten sie alle Anzeigen vorbereiten, Beweise zu den brutalen Methoden der Täter sicherstellen und die Existenz der Lager beweisen. Sie stellten Strafanträge gegen die Täter, u.a. gegen Isabel Perón und Antonio Bussi.
Bis zum Amnestiegesetz der Regierung von Raúl Alfonsin 1987 (Gesetz vom Schlusspunkt des erzwungenen Gehorsams) konnten sie nicht nur Prozesse anstrengen, sondern auch in der "Biparlamentarischen Kommission", die die Verletzung von Menschenrechten in der Provinz Tucumán untersuchte (Comisión Bicameral Investigadora a las Violaciones de los Derechos Humanos de Tucumán), über ihre Arbeit berichten.
Bis heute führt Laura Figueroa ihre Aufgabe weiter und widmet sich immer noch der politischen Aufarbeitung zur Verantwortung der damaligen Landesregierung Isabèl Peron. Im Februar 2002 initiierte sie die Reorganisation der "Familienangehörigen der politischen Gefangenen und Verschwunden Tucumáns (Familiares de Presos y desaparecidos). Diese Organisation ist die heutige "Asociación Civil de Familiares de Desaparecidos de Tucumán" und Laura Figueroa ist ihre Rechtanwältin. Sie hält Vorträge, leitet Debatten und nimmt an allen Aktionen teil, um die Freilassung der seit 2000 politisch und sozialen Verfolgten zu erreichen.

Im Juni 2005 bezeichnete der Oberste Gerichtshof in Argentinien das Gesetz vom "Schlusspunkt des erzwungenen Gehorsams" als verfassungswidrig. Damit ist wieder der Weg für die Strafverfolgung der Militärs in Argentinien freigemacht worden und die Arbeit von Laura Figueroa hat mehr Kraft gewonnen.

(Text Lea Machado)